Unser Customer Service unterstützt Sie gerne beim Ausfüllen der notwendigen Unterlagen und bei der Erledigung von Formalitäten, die Sie für Ihren Besuch des Trainings benötigen.
Findet Ihr Training in einem unserer Flughafensicherheitsbereiche* statt, ist eine behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für den Zugang nötig. Ergänzend dazu wird Ihnen ein Fremdfirmenausweis ausgestellt, sobald Sie eine Luftsicherheitsschulung absolviert haben.
*ausgenommen ist der Lufthansa Technical Training Standort Hamburg
Beantragung Fremdfirmenausweis - Zuverlässigkeitsüberprüfung
Flughäfen und Luftfahrtunternehmen sind zum Schutz ihrer Einrichtungen durch das Luftverkehrsgesetz verpflichtet, alle Personen, die regelmäßig Zutritt zu ihren nicht öffentlichen Anlagen haben, auf ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen. Die Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr wird in der Bundesrepublik gemäß §29d LuftVG durchgeführt.
Für den Antrag benötigen Sie:
- ein vollständig und leserlich ausgefülltes Antragsformular zur Ausstellung eines Fremdfirmenausweises
- für die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §29d LuftVG oder Wiederholungsprüfung eine leserliche Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses
- ein Lichtbild in Farbe
Bitte senden Sie den Antrag und die anderen oben genannten Unterlagen an Ihren zuständigen Customer Service.
Da die Bearbeitung der Zuverlässigkeitsprüfung bis zu neun Wochen dauern kann, bitten wir Sie, uns die Unterlagen frühzeitig zukommen zu lassen.
Fragen hierzu beantwortet Ihnen der Customer Service. ... mehr 
Erster Trainingstag
Am ersten Trainingstag melden Sie sich bitte zunächst am Besucherempfang Ihrer Schulungsorts.